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Trinkwasser - unser wichtigstes Lebensmittel |
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Trinkwasser ist Wasser, das in natürlichem Zustand oder nach Aufbereitung geeignet ist, vom Menschen ohne Gefährdung seiner Gesundheit ein Leben lang genossen zu werden, und das geruchlich, geschmacklich und dem Aussehen nach einwandfrei ist.
(Österreichisches Lebensmittelbuch)
Wasserverbrauch
Der tägliche Pro-Kopf-Verbrauch liegt in Österreichs Haushalten derzeit bei ca. 135 1 pro Tag. Darüber ist Wasser für Gewerbe, Industrie und für die Landwirtschaft etc. als Roh- und Hilfsstoff von besonderer Bedeutung. Um Wasser in seiner Menge und auch in seiner Qualität zu erhalten, wird ein sorgsamer Umgang mit unseren Wasservorkommen von jedem einzelnen gefordert.
Trinkwasser ist mit Abstand das billigste Lebensmittel
Der Wasserpreis liegt in Österreich zwischen 2,70 Schilling/ml bis über 20,- Schilling/ml (im Durchschnitt ca. 10,- Schilling/M3 oder 1 Groschen/I). Mit dem Wasserpreis werden in erster Linie Kosten des Wasserversorgungssystems abgedeckt.
Trinkwasser-Qualität
Die Untersuchung des Trinkwassers wird von den Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung, den Lebensmitteluntersuchungsanstalten der Länder und Gemeinden und nach dem Lebensmittelgesetz dazu berechtigten Personen durchgeführt.
Trinkwasser-Qualitätskontrolle
Unser Trinkwasser wird ständig auf Sauberkeit und Qualität überprüft. Ständige Begehungen der Quellen und der Leitungen gewährleisten den hohen Standard.
Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage hat mindestens einmal jährlich (1000mI/Tag abgegebene Wassermenge) eine Trinkwasseruntersuchung durchführen zu lassen. Die Lebensmitttelaufsichtsorgane des jeweiligen Bundeslandes überwachen diese Kontrolltätigkeit und führen selbst Kontrollen durch.
Trinkwasser – Untersuchungsparameter
Die Überprüfung des Trinkwassers umfasst die Analyse des Wassers, die Kontrolle der Wasserversorgungsanlage und die Beurteilung der örtlichen Situation der Wasserspende (Erhebung des Ortsbefundes). Bei der Erhebung des Ortsbefundes wird die Wasserentnahmestelle durch das Fachpersonal beurteilt.
Diese Überprüfung ist wichtig, da die Lage und der Zustand des Brunnens oder der Quellfassung einen wesentlichen Einfluss auf die Wasserbeschaffenheit haben.
Die Grenzwerte für das österreichische Trinkwasser sind so festgelegt, daß bei Einhaltung der zulässigen Höchstkonzentration nach dem derzeitigen Wissensstarid zu erwarten ist, dass auch bei lebenslangem täglichen Genuß des Wassers keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen auftreten.
Der Geruch
Der Geruch von Trinkwasser soll neutral sein, keinesfalls unangenehm - z.B. faul oder modrig. Geruch kann auf gesundheitsschädliche Stoffe oder lange Lagerung des Wassers in schlecht gewarteten Behältern oder Rohrleitungen hinweisen.
Der pH-Wert
Der pH-Wert ist das Maß für den Säuregrad einer Lösung und beschreibt den Gehalt an Wasserstoff-Ionen im Wasser. Meist bewegt er sich bei reinem Wasser in neutralen bis schwach alkalischen Bereich (pH 7,0 bis 7,5). Er sollte nicht unter 6,5 und nicht über 8,5 liegen. Saure Wässer mit einem pH-Wert unter 7,0 können, wenn auch der Härtegrad niedrig ist, bei der Verwendung im Haushalt störende, materialangreifende Eigenschaften aufweisen.
Die elektrische Leitfähigkeit
Die elektrische Leitfähigkeit ist von Art und Menge der gelösten Ionen abhängig.
Destilliertes Wasser hat beispielsweise einen sehr niedrigen Wert. Hartes Wasser, das nebem Kalzium und Magnesium auch Nitrat-, Chlorid- und Sulfationen in höherer Konzentration enthält, weist dem gegenüber einen hohen Wert auf.
Die Härte
Die Härte (Gesamthärte) wird vom Gehalt des Wassers an Kalzium- und Magnesiumionen bestimmt. Man unterscheidet die Karbonathärte (vorübergehende Härte), hervorgerufen durch Bikarbonate des Kalziums und Magnesium, die beim Kochen ausfallen und somit den lästigen Kesselstein bilden, und die Nichtkarbonathärte (bleibende Härte), die beim Kochen des Wassers keine Ablagerung verursacht. Die Härte wird in "deutschen Härtegraden" (dH) angegeben, wobei 1 Grad dH 10 mg Kalziumoxid in 1 1 Wasser entspricht. Bei zu niedrigen Werten hat das Wasser unter Umständen einen faden Geschmack, zu hohe Werte äußern sich vor allem in hohem Seifenverbrauch, Kesselsteinbildung, schlechter Kochbarkeit von Hülsenfrüchten, sind jedoch gesundheitlich unbedenklich. Nach einer Enthärtungsanlage muss das Wasser eine Mindesthärte von 8,4 Grad dH aufweisen.
Die Koloniezahl
Die Koloniezahl (Keimzahl) gilt allgemein als Indikator für die bakterielle Verunreinigung eines Wassers.
Fäkalkeime
Fäkalkeime (Escherichia coli, coliforme Bakterien und Enterokokken) sind Indikatoren für das Vorhandensein von Mikroorganismen aus dem Darmtrakt von Warmblütlern. Sie geben einen Hinweis auf die Möglichkeit des Vorhandenseins von Krankheitserregern. Fäkalkeime dürfen in 100 ml Trinkwasser nicht nachweisbar sein.
Eisen und Mangan
Eisen und Mangan sollen im Trinkwasser nur in geringen Spuren enthalten sein, da sonst Färbung, Trübung oder unarigenehmer Geschmack auftreten. Eisen- und Manganverbindungen können zu Rohrverkrustungen, Rohrverschlammungen sowie zu Problemen beim Wäschewaschen führen und besonders bei hartem Wasser das Bakterienwachstum fördern. Eine technische Enteisenung oder Entmanganung ist möglich. Zulässige Höchstkonzentration: Eisen: 0,2 mg/l, Mangan: 0,05 mg/l.
Ammonium
Ammonium ist im allgemeinen im Trinkwasser nicht enthalten. Sollte es jedoch auftreten, kann das ein Hinweis auf eine Verunreinigung z.B. durch Jauche oder Abwasser sein. Ammonium kann aber auch geogen (natürlich) bedingt sein. Zulässige Höchstkonzentration: 0,5 mg/1 (Wenn es natürlicherweise im Wasser vorkommt, beträgt die zulässige Höchstkonzentration 5mg/I).
Nitrat
Nitrat kommt in höheren Konzentrationen bei landwirtschaftlicher Intensivnutzung sowie bei Abwasserversickerungen vor.
Auch wenn kein Nitrat mehr in den Boden eingebracht wird, kann es lange dauern, bis der Nitratgehalt im Grundwasser absinkt. Der Grenzwert von 50 mg/1 wurde vor allem festgelegt, um Säuglinge vor "Blausucht" sicher zu schützen.
Nitrit
Nitrit ist im allgemeinen im Trinkwasser nicht zu finden, kann jedoch durch Reduktionsvorgänge von Nitrat z.B. in neu verzinkten Leitungsrohren (ca. 6 Monate lang nach Neuinstallation) entstehen. Zulässige Höchstkonzentration 0,1 mg/l. Überschreitungen bis zu einem Wert von 1,0 mg/1 werden toleriert, wenn die Ursache im natürlichen Vorkommen der Gesteinsschichten oder in der Neuinstallierung mit verzinkten Leitungsrohren liegt. Wasser, das die zulässige Höchstkonzentration von 0,1 mg/1 überschreitet, ist nicht für die Zubereitung von Säuglingsnahrung (bis zur Vollendung des 6. Lebensmoriates) geeignet.
Blei
Bei Aufnahme auch niedriger Bleimengerl über längere Zeit kann es zu chronischen Vergiftungserscheinungen kommen. Wenn Bleibelastungen im Trinkwasser auftreten,
sind diese im allgemeinen auf Bleirohre zurückzuführen (Altbauten). Die zulässige Höchstkonzentration beträgt 50 pg/l.
Pestizide
Eine große Zahl verschiedener Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel werden in der Land- und Forstwirtschaft, im Gartenbau und auf Nichtkulturland seit vielen Jahren zur Unkraut- und Schädlingsbekämpfung eingesetzt. Einige dieser Wirkstoffe können auch im Boden und anschließend im Wasser wiedergefunden werden. Viele Pestizide verursachen in entsprechender Menge gesundheitliche Schäden. Man hat daher für jedes einzelne Pestizid den sehr niedrigen Grenzwert von 0,1 gg/1 festgelegt.
Chlorierte Kohlenwasserstoffe
Chlorierte Kohlenwasserstoffe werden bei der Untersuchung auf leichtflüchtige, halogenierte, aliphatische Kohlenwasserstoffe erfasst. Einige dieser Stoffe stammen aus Industrie und Gewerbe, einige können auch bei der Chlorung von huminstoffreichen Wässern entstehen. Die zulässige Höchstkonzentration beträgt 0,03 mg/1 Wasser.
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